ACHTUNG bei der Meldung Ihrer Schwangerschaft in der Probezeit! Es besteht kein Kündigungsschutz. Eine Beendigung in dieser Zeit kann aber unter Umständen bei Gericht bekämpft werden.
Setzen Sie sich vor der Meldung in der Probezeit mit der AK in Verbindung!
Es kommt noch ein Kind?
Mütter, die in Elternkarenz sind, kein Kinderbetreuungsgeld mehr erhalten und wieder schwanger werden, haben Anspruch auf Sonderwochengeld.
Erkundigen Sie sich in diesem Fall bitte bei Ihrer Arbeiterkammer.