Ab 6. Lebenswoche - Kinderbetreuungsgeld beantragen
Frühester Bezugsbeginn für das Kinderbetreuungsgeld ist der Tag der Geburt.
Es kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
3. bis 5. Lebensmonat - 3. MKP-Untersuchung nach Geburt
Die 3. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 3. bis längstens zum Ende des 5. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.
4. Lebensmonat
7. bis 9. Lebensmonat - 4. MKP-Untersuchung nach Geburt
9. Lebensmonat
10. bis 14. Lebensmonat - 5. MKP-Untersuchung nach Geburt
12. Lebensmonat
15. Lebensmonat
18. Lebensmonat
21. Lebensmonat
2. Geburtstag
4. Geburtstag
7. Geburtstag
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