10. bis 14. Lebensmonat - 5. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 5. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 10. bis längstens zum Ende des 14. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.
Info
Ohne vollständige und rechtzeitige MK-Untersuchungen sowie deren fristgerechten Nachweis reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro!

Darauffolgende Termine

12. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Geld
    Als Eltern haben Sie  Möglichkeiten zur Selbst- oder Mitversicherung, mit denen Sie ein Recht auf Leistungen der sozialen Krankenversicherung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer ÖGK.

15. Lebensmonat

Was ist zu tun?

Verpassen Sie keinen Termin mehr!

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Für die Registrierung zum Elternkalender wird Ihnen ein Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt. Mit der Registrierung zum Elternkalender willigen Sie ein, dass Ihnen per E-Mail oder per SMS Informationen rund um die Geburt Ihres Kindes, Ihre Karenz- und Ihre Elternteilzeit zukommen zu lassen.

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