SSW 25 bis SSW 28 - 3. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 3. MK-Pass-Untersuchung muss in der 25. bis längstens zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche erfolgen.
  • Job
    Legen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 12 Wochen vor der Geburt ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. In diesem Zeugnis ist auch der Beginn des Mutterschutzes vermerkt.
Info
Ohne vollständige und rechtzeitige MK-Untersuchungen sowie deren fristgerechten Nachweis reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro!

Darauffolgende Termine

SSW 30 bis SSW 34 - 4. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 4. MK-Pass-Untersuchung muss in der 30. bis längstens zum Ende der 34. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots

Was ist zu tun?
  • Job
    Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt – und zwar in der Regel acht Wochen vor der Geburt.
  • Geld

    Wochengeld beantragen!

    Wie das geht?

    - Ärztliche Bestätigung besorgen

    - Arbeits- und Entgeltbestätigung an der Arbeitsstelle einholen

    - Beides Ihrer Krankenversicherung (zB.ÖGK) vorlegen.

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