2. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Geld
    Ihre Karenzzeiten werden für arbeitsrechtliche Ansprüche, insbesondere für Gehaltsvorrückungen, angerechnet.
  • Job
    Die Karenz endet spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes.
Tipp
Beachten Sie, dass Sie nach Ihrem Wiedereinstieg noch vier Wochen Kündigungsschutz haben.

Darauffolgende Termine

4. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Job
    Ende der vereinbarten Elternteilzeit – Sie haben ein Recht auf Rückkehr zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit.
  • Geld
    Kindererziehungszeiten werden bis zum maximal 4.  Geburtstag für die Pension berücksichtigt.

7. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Job
    Ende der Elternteilzeit (bei Anspruch) – Sie haben ein Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

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