4. bis 7. Lebenswoche - 2. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit

    Die 2. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss in der 4. bis längstens zum Ende der 7. Lebenswoche Ihres Kindes erfolgen.

Info
Ohne vollständige und rechtzeitige MK-Untersuchungen sowie deren fristgerechten Nachweis reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro!

Darauffolgende Termine

5. bis 8. Lebenswoche - Mutterschutz endet bald

Was ist zu tun?
  • Job

    Meldung der Geburt sowie von Karenz oder Elternteilzeit an Ihren Arbeitgeber. Bitte beachten Sie die Fristen!  

    Beispielvideo 

    Ihr Beschäftigungsverbot endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. Das genaue Datum finden Sie in Ihrer Wochengeld-Bestätigung.

Ab 6. Lebenswoche - Kinderbetreuungsgeld beantragen

Was ist zu tun?
  • Geld

    Frühester Bezugsbeginn für das Kinderbetreuungsgeld ist der Tag der Geburt.

    Es kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.

    Doch Achtung: Bei Antragstellung müssen Sie sich für eines der beiden Modelle (Kinderbetreuungsgeld-Konto oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) entscheiden. Diese Entscheidung bindet auch den 2. Elternteil an das gewählte Modell.

Verpassen Sie keinen Termin mehr!

Personalisieren Sie Ihren Elternkalender!

Für die Registrierung zum Elternkalender wird Ihnen ein Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt. Mit der Registrierung zum Elternkalender willigen Sie ein, dass Ihnen per E-Mail oder per SMS Informationen rund um die Geburt Ihres Kindes, Ihre Karenz- und Ihre Elternteilzeit zukommen zu lassen.

Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie automatisch individuelle Verständigungen.