Geben Sie nur den ersten Teil der Karenz bekannt. Sie können Ihre Karenz dann immer noch verlängern und mit dem Partner teilen.
Eine einseitige Verlängerung ist einmalig (bis drei Monate vor Ende) möglich. Eine Verkürzung hingegen nicht!
Während der Karenz können Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Beachten Sie jedoch allfällige Nebenbeschäftigungs- und Konkurrenzverbote!