7. bis 9. Lebensmonat - 4. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 4. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 7. bis längstens zum Ende des 9. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.
Info
Ohne vollständige und rechtzeitige MK-Untersuchungen sowie deren fristgerechten Nachweis reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um  1.300 Euro!

Darauffolgende Termine

9. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Gemeinsam in Karenz – das geht? Bei geteilter Elternkarenz können Sie einen Monat gemeinsam in Karenz gehen.
  • Geld
    Dass Sie Ihr Baby betreuen, ist nicht umsonst – auch wenn Sie es gemeinsam tun: Das Kinderbetreuungsgeld können beide Eltern gemeinsam beziehen. 

10. bis 14. Lebensmonat - 5. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 5. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 10. bis längstens zum Ende des 14. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.

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