Die Schwangerschaft beginnt
„Wie melde ich meine Schwangerschaft richtig?“
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft und wird mit der Meldung wirksam.
Werdende Mütter dürfen nicht jede Arbeit machen!
Bis Ende SSW 16 - 1. MKP-Untersuchung
Vorzeitiger Mutterschutz?
Bei gesundheitlichen Problemen kann es zu einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot kommen.
Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt in der Regel acht Wochen vor der Geburt.
SSW 17 bis SSW 20 - 2. MKP-Untersuchung
SSW 24 bis SSW 27
SSW 25 bis SSW 28 - 3. MKP-Untersuchung
SSW 30 bis SSW 34 - 4. MKP-Untersuchung
Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots
Wochengeld beantragen!
Wie das geht?
- Ärztliche Bestätigung besorgen
- Arbeits- und Entgeltbestätigung an der Arbeitsstelle einholen
- Beides Ihrer Krankenversicherung (zB.ÖGK) vorlegen.
SSW 35 bis SSW 38 - 5. MKP-Untersuchung
Erinnerung Papamonat
Geburt - Erste Lebenswoche
Das Warten ist vorbei – Ihr Baby ist auf der Welt und hat seine 1. MK-Pass-Untersuchung meist schon im Krankenhaus erlebt.
Familienbeihilfe steht Ihnen ab der Geburt zu.
Falls für Sie kein Wochengeld-Anspruch besteht, können Sie bereits ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld beziehen. Den Antrag dazu reichen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger (zB. ÖGK) ein.
4. bis 7. Lebenswoche - 2. MKP-Untersuchung nach Geburt
Die 2. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss in der 4. bis längstens zum Ende der 7. Lebenswoche Ihres Kindes erfolgen.
5. bis 8. Lebenswoche - Mutterschutz endet bald
Meldung der Geburt sowie von Karenz oder Elternteilzeit an Ihren Arbeitgeber. Bitte beachten Sie die Fristen!
Ihr Beschäftigungsverbot endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. Das genaue Datum finden Sie in Ihrer Wochengeld-Bestätigung.
Ab 6. Lebenswoche - Kinderbetreuungsgeld beantragen
Frühester Bezugsbeginn für das Kinderbetreuungsgeld ist der Tag der Geburt.
Es kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
3. bis 5. Lebensmonat - 3. MKP-Untersuchung nach Geburt
Die 3. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 3. bis längstens zum Ende des 5. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.
4. Lebensmonat
7. bis 9. Lebensmonat - 4. MKP-Untersuchung nach Geburt
9. Lebensmonat
10. bis 14. Lebensmonat - 5. MKP-Untersuchung nach Geburt
12. Lebensmonat
15. Lebensmonat
18. Lebensmonat
21. Lebensmonat
2. Geburtstag
4. Geburtstag
7. Geburtstag