SSW 35 bis SSW 38 - 5. MKP-Untersuchung
Erinnerung Papamonat
Geburt - Erste Lebenswoche
Das Warten ist vorbei – Ihr Baby ist auf der Welt und hat seine 1. MK-Pass-Untersuchung meist schon im Krankenhaus erlebt.
Familienbeihilfe steht Ihnen ab der Geburt zu.
Falls für Sie kein Wochengeld-Anspruch besteht, können Sie bereits ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld beziehen. Den Antrag dazu reichen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger (zB. ÖGK) ein.
4. bis 7. Lebenswoche - 2. MKP-Untersuchung nach Geburt
Die 2. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss in der 4. bis längstens zum Ende der 7. Lebenswoche Ihres Kindes erfolgen.
5. bis 8. Lebenswoche - Mutterschutz endet bald
Meldung der Geburt sowie von Karenz oder Elternteilzeit an Ihren Arbeitgeber. Bitte beachten Sie die Fristen!
Ihr Beschäftigungsverbot endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. Das genaue Datum finden Sie in Ihrer Wochengeld-Bestätigung.
Ab 6. Lebenswoche - Kinderbetreuungsgeld beantragen
Frühester Bezugsbeginn für das Kinderbetreuungsgeld ist der Tag der Geburt.
Es kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
3. bis 5. Lebensmonat - 3. MKP-Untersuchung nach Geburt
Die 3. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 3. bis längstens zum Ende des 5. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.
4. Lebensmonat
7. bis 9. Lebensmonat - 4. MKP-Untersuchung nach Geburt
9. Lebensmonat
10. bis 14. Lebensmonat - 5. MKP-Untersuchung nach Geburt
12. Lebensmonat
15. Lebensmonat
18. Lebensmonat
21. Lebensmonat
2. Geburtstag
4. Geburtstag
7. Geburtstag
Verpassen Sie keinen Termin mehr!
Personalisieren Sie Ihren Elternkalender!
Für die Registrierung zum Elternkalender wird Ihnen ein Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt. Mit der Registrierung zum Elternkalender willigen Sie ein, dass Ihnen per E-Mail oder per SMS Informationen rund um die Geburt Ihres Kindes, Ihre Karenz- und Ihre Elternteilzeit zukommen zu lassen.
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