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Die Schwangerschaft beginnt

Was ist zu tun?

Bis Ende SSW 16 - 1. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die erste MK-Pass-Untersuchung steht bevor: Und damit der erste Termin mit Ihrem Baby, den Sie nicht verpassen dürfen: Machen Sie die erste Mutter-Kind-Pass Untersuchung bis spätestens zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche.

Vorzeitiger Mutterschutz?

Was ist zu tun?
  • Job

    Bei gesundheitlichen Problemen kann es zu einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot kommen.

    Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt in der Regel acht Wochen vor der Geburt.

SSW 17 bis SSW 20 - 2. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 2. MK-Pass-Untersuchung muss in der 17. bis längstens zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen.
  • Job
    Nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche ist unter anderem Akkordarbeit verboten. So wie alle Arbeiten im Stehen, sofern sie länger als vier Stunden am Stück verrichtet werden. (Details hier: Arbeitsinspektorat)

SSW 24 bis SSW 27

Was ist zu tun?
  • Job
    Sie müssen den Papamonat bis spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber vorankündigen, wenn Sie ihn in Anspruch nehmen wollen.
  • Geld
    Wenn Väter sich gleich nach der Geburt intensiv und ausschließlich um die Familie kümmern, lohnt sich das: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Familienzeitbonus erfüllen!

SSW 25 bis SSW 28 - 3. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 3. MK-Pass-Untersuchung muss in der 25. bis längstens zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche erfolgen.
  • Job
    Legen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 12 Wochen vor der Geburt ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. In diesem Zeugnis ist auch der Beginn des Mutterschutzes vermerkt.

SSW 30 bis SSW 34 - 4. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 4. MK-Pass-Untersuchung muss in der 30. bis längstens zum Ende der 34. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots

Was ist zu tun?
  • Job
    Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt – und zwar in der Regel acht Wochen vor der Geburt.
  • Geld

    Wochengeld beantragen!

    Wie das geht?

    - Ärztliche Bestätigung besorgen

    - Arbeits- und Entgeltbestätigung an der Arbeitsstelle einholen

    - Beides Ihrer Krankenversicherung (zB.ÖGK) vorlegen.

SSW 35 bis SSW 38 - 5. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 5. MK-Pass-Untersuchung muss in der 35. bis längstens zum Ende der 38. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Erinnerung Papamonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Wollen Sie den Papa-Monat nutzen? Dann vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Geburt zu informieren. Melden Sie den genauen Zeitraum innerhalb einer Woche nach der Geburt.

Geburt - Erste Lebenswoche

Was ist zu tun?
  • Gesundheit

    Das Warten ist vorbei – Ihr Baby ist auf der Welt und hat seine 1. MK-Pass-Untersuchung meist schon im Krankenhaus erlebt.

  • Job
    Als aktiver Vater wollen Sie Ihr Baby in der ersten Zeit intensiv begleiten? Dann vergessen Sie nicht, den Zeitraum des Papamonats binnen einer Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber zu melden.
  • Geld

    Familienbeihilfe steht Ihnen ab der Geburt zu.

    Falls für Sie kein Wochengeld-Anspruch besteht, können Sie bereits ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld beziehen. Den Antrag dazu reichen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger (zB. ÖGK) ein.

    Dort können Väter auch einen Antrag auf den Familienzeitbonus stellen.

4. bis 7. Lebenswoche - 2. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit

    Die 2. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss in der 4. bis längstens zum Ende der 7. Lebenswoche Ihres Kindes erfolgen.

5. bis 8. Lebenswoche - Mutterschutz endet bald

Was ist zu tun?
  • Job

    Meldung der Geburt sowie von Karenz oder Elternteilzeit an Ihren Arbeitgeber. Bitte beachten Sie die Fristen!  

    Beispielvideo 

    Ihr Beschäftigungsverbot endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. Das genaue Datum finden Sie in Ihrer Wochengeld-Bestätigung.

Ab 6. Lebenswoche - Kinderbetreuungsgeld beantragen

Was ist zu tun?
  • Geld

    Frühester Bezugsbeginn für das Kinderbetreuungsgeld ist der Tag der Geburt.

    Es kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.

    Doch Achtung: Bei Antragstellung müssen Sie sich für eines der beiden Modelle (Kinderbetreuungsgeld-Konto oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) entscheiden. Diese Entscheidung bindet auch den 2. Elternteil an das gewählte Modell.

3. bis 5. Lebensmonat - 3. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit

    Die 3. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 3. bis längstens zum Ende des 5. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.

4. Lebensmonat

Was ist zu tun?

7. bis 9. Lebensmonat - 4. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 4. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 7. bis längstens zum Ende des 9. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.

9. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Gemeinsam in Karenz – das geht? Bei geteilter Elternkarenz können Sie einen Monat gemeinsam in Karenz gehen.
  • Geld
    Dass Sie Ihr Baby betreuen, ist nicht umsonst – auch wenn Sie es gemeinsam tun: Das Kinderbetreuungsgeld können beide Eltern gemeinsam beziehen. 

10. bis 14. Lebensmonat - 5. MKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 5. MK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 10. bis längstens zum Ende des 14. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.

12. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Geld
    Als Eltern haben Sie  Möglichkeiten zur Selbst- oder Mitversicherung, mit denen Sie ein Recht auf Leistungen der sozialen Krankenversicherung erhalten.

15. Lebensmonat

Was ist zu tun?

18. Lebensmonat

Was ist zu tun?

21. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes endet die Karenz. Am 2. Geburtstag Ihres Kindes müssen Sie also Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Beachten Sie, dass eine Elternteilzeit spätestens 3 Monate vor Antritt der Elternteilzeit gemeldet werden muss!

2. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Job
    Die Karenz endet spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes.
  • Geld
    Ihre Karenzzeiten werden für arbeitsrechtliche Ansprüche, insbesondere für Gehaltsvorrückungen, angerechnet.

4. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Job
    Ende der vereinbarten Elternteilzeit – Sie haben ein Recht auf Rückkehr zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit.
  • Geld
    Kindererziehungszeiten werden bis zum maximal 4.  Geburtstag für die Pension berücksichtigt.

7. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Job
    Ende der Elternteilzeit (bei Anspruch) – Sie haben ein Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.