SSW 30 bis SSW 34 - 4. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 4. MK-Pass-Untersuchung muss in der 30. bis längstens zum Ende der 34. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Info
Ohne vollständige und rechtzeitige MK-Untersuchungen sowie deren fristgerechten Nachweis reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro!

Darauffolgende Termine

Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots

Was ist zu tun?
  • Job
    Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt – und zwar in der Regel acht Wochen vor der Geburt.
  • Geld

    Wochengeld beantragen!

    Wie das geht?

    - Ärztliche Bestätigung besorgen

    - Arbeits- und Entgeltbestätigung an der Arbeitsstelle einholen

    - Beides Ihrer Krankenversicherung (zB.ÖGK) vorlegen.

SSW 35 bis SSW 38 - 5. MKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 5. MK-Pass-Untersuchung muss in der 35. bis längstens zum Ende der 38. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Verpassen Sie keinen Termin mehr!

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