15. Lebensmonat

Was ist zu tun?
Tipp
Verlangen Sie bei der Abgabe Ihrer Original-Unterlagen bei der Krankenversicherung eine Übernahme-Bestätigung!

Darauffolgende Termine

18. Lebensmonat

Was ist zu tun?

21. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes endet die Karenz. Am 2. Geburtstag Ihres Kindes müssen Sie also Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Beachten Sie, dass eine Elternteilzeit spätestens 3 Monate vor Antritt der Elternteilzeit gemeldet werden muss!

Verpassen Sie keinen Termin mehr!

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Für die Registrierung zum Elternkalender wird Ihnen ein Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt. Mit der Registrierung zum Elternkalender willigen Sie ein, dass Ihnen per E-Mail oder per SMS Informationen rund um die Geburt Ihres Kindes, Ihre Karenz- und Ihre Elternteilzeit zukommen zu lassen.

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