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Die Schwangerschaft beginnt

Was ist zu tun?

Bis Ende SSW 16 - 1. EKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die erste EK-Pass-Untersuchung steht bevor: Und damit der erste Termin mit Ihrem Baby, den Sie nicht verpassen dürfen: Machen Sie die erste Eltern-Kind-Pass Untersuchung bis spätestens zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche.

Vorzeitiger Mutterschutz?

Was ist zu tun?
  • Job
    Bei gesundheitlichen Problemen kann es zu einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot kommen.
    Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt in der Regel acht Wochen vor der Geburt.

SSW 17 bis SSW 20 - 2. EKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 2. EK-Pass-Untersuchung muss in der 17. bis längstens zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen.
  • Job
    Nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche ist unter anderem Akkordarbeit verboten. So wie alle Arbeiten im Stehen, sofern sie länger als vier Stunden am Stück verrichtet werden. (Details hier: Arbeitsinspektorat)

SSW 24 bis SSW 27

Was ist zu tun?
  • Job
    Sie müssen den Papamonat bis spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber vorankündigen, wenn Sie ihn in Anspruch nehmen wollen.

    Video: Papamonat
  • Geld
    Wenn Väter sich gleich nach der Geburt intensiv und ausschließlich um die Familie kümmern, lohnt sich das: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Familienzeitbonus erfüllen!

SSW 25 bis SSW 28 - 3. EKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 3. EK-Pass-Untersuchung muss in der 25. bis längstens zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche erfolgen.
  • Job
    Legen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 12 Wochen vor der Geburt ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. In diesem Zeugnis ist auch der Beginn des Mutterschutzes vermerkt.

SSW 30 bis SSW 34 - 4. EKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 4. EK-Pass-Untersuchung muss in der 30. bis längstens zum Ende der 34. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots

Was ist zu tun?
  • Job
    Das absolute Beschäftigungsverbot beginnt – und zwar in der Regel acht Wochen vor der Geburt.
  • Geld
    Wochengeld beantragen!

    Wie das geht?
    - Ärztliche Bestätigung besorgen
    - Arbeits- und Entgeltbestätigung an der Arbeitsstelle einholen
    - Beides Ihrer Krankenversicherung (z.B. ÖGK) vorlegen. 

SSW 35 bis SSW 38 - 5. EKP-Untersuchung

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 5. EK-Pass-Untersuchung muss in der 35. bis längstens zum Ende der 38. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Erinnerung Papamonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Wollen Sie den Papamonat nutzen? Dann vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Geburt zu informieren. Melden Sie den genauen Zeitraum innerhalb einer Woche nach der Geburt.

    Video: Papamonat

Geburt - Erste Lebenswoche

Was ist zu tun?

4. bis 7. Lebenswoche - 2. EKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 2. EK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss in der 4. bis längstens zum Ende der 7. Lebenswoche Ihres Kindes erfolgen.

5. bis 8. Lebenswoche - Mutterschutz endet bald

Was ist zu tun?
  • Job
    Meldung der Geburt sowie von Karenz oder Elternteilzeit an Ihren Arbeitgeber. Bitte beachten Sie die Fristen! 

    Beispielvideo


    Ihr Beschäftigungsverbot endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. Das genaue Datum finden Sie in Ihrer Wochengeld-Bestätigung.

Ab 6. Lebenswoche - Kinderbetreuungsgeld beantragen

Was ist zu tun?

3. bis 5. Lebensmonat - 3. EKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 3. EK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 3. bis längstens zum Ende des 5. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.

4. Lebensmonat

Was ist zu tun?

7. bis 9. Lebensmonat - 4. EKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 4. EK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 7. bis längstens zum Ende des 9. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.

9. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Gemeinsam in Karenz – das geht? Bei geteilter Elternkarenz können Sie einen Monat gemeinsam in Karenz gehen.

    Video: Teilung der Karenz
  • Geld
    Dass Sie Ihr Baby betreuen, ist nicht umsonst – auch wenn Sie es gemeinsam tun: Das Kinderbetreuungsgeld können beide Eltern gemeinsam beziehen. 

10. bis 14. Lebensmonat - 5. EKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 5. EK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss im 10. bis längstens zum Ende des 14. Lebensmonats Ihres Kindes erfolgen.

12. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Geld
    Als Eltern haben Sie  Möglichkeiten zur Selbst- oder Mitversicherung, mit denen Sie ein Recht auf Leistungen der sozialen Krankenversicherung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer ÖGK.

15. Lebensmonat

Was ist zu tun?

18. Lebensmonat

Was ist zu tun?

21. Lebensmonat

Was ist zu tun?
  • Job
    Spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes endet die Karenz. Am 2. Geburtstag Ihres Kindes müssen Sie also Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Beachten Sie, dass eine Elternteilzeit spätestens 3 Monate vor Antritt der Elternteilzeit gemeldet werden muss!

    Video: Elternkarenz
    Video: Elternteilzeit

2. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Job
    Die Karenz endet spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag Ihres Kindes.
  • Geld
    Ihre Karenzzeiten werden für arbeitsrechtliche Ansprüche, insbesondere für Gehaltsvorrückungen, angerechnet.

4. Geburtstag

Was ist zu tun?
  • Geld
    Kindererziehungszeiten werden bis zum maximal 4. Geburtstag für die Pension berücksichtigt.