4. bis 7. Lebenswoche - 2. EKP-Untersuchung nach Geburt

Was ist zu tun?
  • Gesundheit
    Die 2. EK-Pass-Untersuchung nach der Geburt muss in der 4. bis längstens zum Ende der 7. Lebenswoche Ihres Kindes erfolgen.
Info
Ohne vollständige und rechtzeitige EK-Untersuchungen sowie deren fristgerechten Nachweis reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro!

Darauffolgende Termine

5. bis 8. Lebenswoche - Mutterschutz endet bald

Was ist zu tun?
  • Job
    Meldung der Geburt sowie von Karenz oder Elternteilzeit an Ihren Arbeitgeber. Bitte beachten Sie die Fristen! 

    Beispielvideo


    Ihr Beschäftigungsverbot endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. Das genaue Datum finden Sie in Ihrer Wochengeld-Bestätigung.

Ab 6. Lebenswoche - Kinderbetreuungsgeld beantragen

Was ist zu tun?

Verpassen Sie keinen Termin mehr!

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Für die Registrierung zum Elternkalender wird Ihnen ein Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt. Mit der Registrierung zum Elternkalender willigen Sie ein, dass Ihnen per E-Mail oder per SMS Informationen rund um die Geburt Ihres Kindes, Ihre Karenz- und Ihre Elternteilzeit zukommen zu lassen.

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